Unsere Dienstleistungen
Verkehrswertgutachten für
- Unbebaute Grundstücke
- Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke
- Eigentumswohnungen
- Mehrfamilienhausgrundstücke
- Büro- und Geschäftsgrundstücke
- Fabrik- und Gewerbegrundstücke
- Hotelgrundstücke
Ermittlung von Ausgleichsbeträgen in Sanierungsgebieten nach dem Brandenburger Modell in Zusammenarbeit mit Dr. Herbert Sattler (www.Dr-Sattler.de)
- Ermittlung von Zonenanfangswerten
- Ermittlung von Zonenendwerten
- Ermittlung von Ausgleichsbeträgen
- Erstellung der grundstückskonkreten Gutachten zur Ermittlung der Ausgleichsbeträge
Gutachten bei Rückübertragungsangelegenheiten
- Feststellung des Zeitwertes zum Zeitpunkt des Eigentumsverzichts
- Ermittlung der unaufschiebbar notwendigen Instandsetzungskosten zum Zeitpunkt des Eigentumsverzichts
Weitere Leistungen
- Beratung im Vorfeld des Immobilienerwerbs und -verkaufs
- Mietwert- bzw. Pachtwertgutachten
- Gutachten zur Feststellung des Verkehrswertes von Erbbaugrundstücken und der Erbpacht
- Feststellung des Wertes von Dienstbarkeiten oder Grundstücksrechten
- Verkehrswertgutachten bei Finanzierung durch Banken
- Gutachten zur Feststellung des Verkehrswertes in den 30er Jahren gemäß den damals gültigen Bewertungsrichtlinien
Willkommen
Dr. Sattler ist seit 1998 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Seine Auftraggeber schätzen neben der fachlichen Kompetenz auch die Qualität und Nachvollziehbarkeit der beauftragten Gutachten.
In bisher 42 Sanierungsgebieten hat das Team um Dr. Sattler in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Stadtverwaltungen, Gemeindevertretern, sachkundigen Bürgern, Sanierungsträgern und Vertretern von Gutachterausschüssen Voraussetzungen für die Ermittlung von sanierungsbedingten Ausgleichsbeträge geschaffen und in einigen Sanierungsgebieten Ausgleichsbeträge selbst ermittelt.
Bereits seit 2008 hat er auf der Grundlage des Vergleichswertverfahrens mit Hilfe des Zielbaums nach dem Brandenburger Modell mit seinem Team begonnen, die komplexen und oft rechtskritischen Prozesse durch internetgestützte Software beherrschbar zu machen. Zwischenzeitlich wird in 50 Sanierungsgebieten diese assistentengestützten Anwendung genutzt, davon 20 mit eigenem Personal und 12 mit Unterstützung der Sachverständigen und Sanierungsträger.
Insgesamt wurden bzw. werden mit Hilfe dieses Verfahrens für etwa 14.000 Grundstücke und Miteigentumsanteile Ausgleichsbeträge marktkonform, rationell, rechtssicher und transparent errechnet.
Durch online Kommunikation können Problemfälle unverzüglich geklärt werden und weitere Beratungen mit den Sachverständigen erfolgen.
Die sanierungsunbeeinflussten Anfangswerte in den bisher bearbeiteten Sanierungsgebieten lagen zwischen 500 € pro Quadratmeter und 13 € pro Quadratmeter.
Selbst in dem letztgenannten Fall, in dem die Spanne der sanierungsunbeeinflussten Anfangswerte zwischen 13 € pro Quadratmeter und 20 € pro Quadratmeter betrugen, musste nur bei zwei sehr kleinen Grundstücken, die Bagatellklausel angewendet werden.
Die bisher in der Literatur genannten Aufwendungen zur Erhebung der Ausgleichsbeträge zwischen 700 und 1200 € je Grundstück sind für die hier geschilderte Methodik unzutreffend. Mit der webbasierten Ermittlung des Ausgleichsbetrages betragen bei Einhaltung der Festlegungen des Baugesetzbuches, der Immobilienwertermittlungsverordnung und der Bodenrichtwertrichtlinie die Gutachtenkosten lediglich zwischen 250 € und 350 € je Grundstück.
Bewährt hat sich das Verfahren sowohl für die freiwillige vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages, wobei der Ablösebetrag über den Zeitraum der vorzeitigen Ablösung abgezinst wird, als auch für die Erhebung der Ausgleichbeträge nach Aufhebung der Sanierungssatzung per Bescheid.
Die ermöglichten persönlichen Gespräche dienen der fachlichen Information und der Kommunikation zwischen Grundstückseigentümer und der Verwaltung.
So gesehen gibt es wohl keine Kommune, die auf die rechtssichere und kommunikative Erhebung der Ausgleichsbeträge verzichten sollte.
Mit diesem Verfahren wird dem Grundsatz der verfahrenstechnischen Gleichbehandlung aller betroffenen Grundstückseigentümer über den Zeitraum von Beginn der Ablösung der Ausgleichsbeträge bis zur Erhebung der Ausgleichsbeträge per Bescheid nach Abschluss der Sanierung entsprochen.